Rauchmelder

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Rauchmeldereinbau vom zertifizierten Brandschuttechniker

Seit Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern für alle Neubauten und Umbauten. Bis zum 1. Januar 2015 mussten auch alle Bestandswohnungen im Rahmen der Rauchmelderpflicht mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Die Details zur Montage von Rauchmeldern regelt die Landesbauordnung Baden-Württemberg. Nach dieser Verordnung müssen Rauchmelder sowohl in Aufenthaltsräumen installiert werden, in denen Personen schlafen, sowie in Fluren, die als Rettungswege benutzt werden.

Bricht ein Brand aus in einer Wohnung, die nicht fachgerecht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, verlieren im schlimmsten Fall die Bewohner der Wohnung ihr Leben. Im harmloseren Fall verlieren sie Teile ihres Vermögens, da viele Versicherungen je nach Versicherungsbedingungen die Leistungen kürzen, wenn die Wohnung nicht mit ausreichend Brandmeldern ausgestattet ist.

Lassen Sie daher rechtzeitig Rauchmelder von uns einbauen. Die Montage wird von einem zertifizierten Brandschutztechniker durchgeführt. Zur Montage kommen hochwertige Geräte unseres Partners Würth. Für den Einbau in mehrere Wohnungen (Hausgemeinschaft, Wohnungsbauunternehmen usw.) bieten wir interessante Rabatte.