Notbeleuchtungen


Im Gefahrenfall müssen Personen ein Gebäuder sicher verlassen können. Besonders Ortsfremde sind dabei auf eine Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) angewiesen. Die Anforderungen dafür sind geregelt in der DIN EN 1838 sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/3.

So darf das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke höchstens 40:1 betragen. Außerdem muss die Notbeleuchtung innerhalb von 15 Sekunden nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung hundert Prozent Lichtleistung erreicht haben. Auch die Beleuchtungsstärke und der Farbwiedergabeindex der Notbeleuchtung muss bestimmten Anforderungen genügen.

Auch leuchtende Rettungszeichen (nach EN ISO 7010) sind dabei Teil der Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsleitsysteme eines Gebäudes.

Für Anforderungen jeder Art übernehmen wir gemeinsam mit darauf spezialisierten Partnern die Planung und die Installation von Sicherheitsbeleuchtungen in Gebäuden jeder Größe so dass Sie sicher sein können, dass die von der DIN VDE 0100-560 und EN 1838 von 03.2011 geforderten Bestimmungen für Beleuchtung und Sicherheit abgedeckt sind.